Dienstleistungen und Preise

Entlastung im Alltag nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB XI

Begleitung zum Wocheneinkauf

Begleitung bei Fahrten zum Arzt oder anderen Terminen

Begleitung und ggf. Botengänge zu Behörden, Post, Apotheke oder Bücherei

Gemeinsames Kochen mit den Pflegebedürftigen

Hilfestellungen bei der Erledigung alltäglicher Aufgaben in der häuslichen Umgebung (z.B. Einkaufen, Hausarbeiten, Kochen, Wäscheversorgung, Blumenpflege)

Haushaltshilfe für gesundheitlich eingeschränkte Angehörige Pflegebedürftiger (z.B. Einkaufen, Hausarbeiten, Kochen, Wäscheversorgung, Blumenpflege)

Hilfe bei Behördenangelegenheiten und mit der alltäglichen Korrespondenz

Begleitung beim Besuch eines Gottesdienstes

Begleitung beim Gang zum Friedhof, dabei ggf. auch Hilfe bei der Grabpflege

Impulse und Ermutigung zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

(z. B. Kaffeetrinken mit dem Bekanntenkreis, Geburtstagsfeier ausrichten)

Bei Kindern Aufrechterhaltung des Freundeskreises (z.B. Ausrichten von Geburts­tagsfeiern, Freunde einladen).

Preis je Stunde 37,00 €

In der Kernstadt von Neustadt am Rübenberge wird eine Fahrkostenpauschale von 4,40 € pro Anfahrt berechnet.

Rechnerisch können für den gesetzlich, regulären Entlastungsbetrag von zurzeit 131,00 €/Monat monatlich rund drei Stunden und 20 Minuten Serviceleistungen in Anspruch genommen werden, ohne das privat zugezahlt werden muss.

Im Umland fällt eine Fahrkostenpauschale von 6,80 € pro Anfahrt an.

Bei der Berechnung einer Fahrkostenpauschale von 6,80 € reduziert sich die Stundenleistung bei zwei Anfahrten ein wenig auf sodann rund 3 Stunden und 10 Minuten.

Einzelbetreuung nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI

Stundenweise Betreuung und Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit (Unterstützung bei der Lebensführung, Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen)

Freizeitgestaltung und Gesellschafterfunktion (z. B. Gespräche, Vorlesen, Musik hören, Gesellschaftsspiele, Bastelarbeiten, Unterstützung bei einem Hobby, Begleitung bei diversen Aktivitäten, Begleitung bei Veranstaltungen, Geburtstagen und Kirchen- oder Freizeitveranstaltungen)

Freizeitgestaltung und Gesellschafterfunktion speziell bei Kindern (z.B. Beaufsichti­gung beim Spielen, Abholen von Schule und Kindergarten, Begleitung bei Veranstal­tungen, Kindergeburtstagen und Schul- oder Sportveranstaltungen)

Biographiearbeit und Gedächtnistraining

Bewegungsübungen mit Senioren

Preis je Stunde 41,00 €

In der Kernstadt von Neustadt am Rübenberge und fällt  eine Fahrkostenpauschale von 4,40 € pro Anfahrt an!

Rechnerisch können für den gesetzlich, regulären Entlastungsbetrag von zurzeit 131,00 €/Monat monatlich rund 3 Stunden Serviceleistungen in Anspruch genommen werden, ohne das privat zugezahlt werden muss.

Im Umland fällt eine Fahrkostenpauschale von 6,80 € pro Anfahrt an.

Bei der Berechnung einer Fahrkostenpauschale von 6,80 € reduziert sich die Stundenleistung bei zwei Anfahrten ein wenig auf sodann rd. 2 Stunden und 50 Minuten.

Haushaltshilfe für Schwangere und nach der Entbindung

Haushaltshilfe für gesundheitlich eingeschränkte Schwangere und junge Mütter (z.B. Einkaufen, Hausarbeiten, Kochen, Wäscheversorgung, Blumenpflege)

Preis je Stunde 37,00 €

In der Kernstadt von Neustadt am Rübenberge wird eine Fahrkostenpauschale von 4,40 € pro Anfahrt berechnet.

Im Umland fällt eine Fahrkostenpauschale von 6,80 € pro Anfahrt an.

Hierbei entscheidet die ärztliche Verordnung individuell wieviel Stunden in Anspruch genommen werden können ohne das privat zugezahlt werden muss.