Dienstleistungen und Preise
Entlastung im Alltag nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB XI
Begleitung zum Wocheneinkauf
Begleitung bei Fahrten zum Arzt oder anderen Terminen
Begleitung und ggf. Botengänge zu Behörden, Post, Apotheke oder Bücherei
Gemeinsames Kochen mit den Pflegebedürftigen
Hilfestellungen bei der Erledigung alltäglicher Aufgaben in der häuslichen Umgebung (z.B. Einkaufen, Hausarbeiten, Kochen, Wäscheversorgung, Blumenpflege)
Haushaltshilfe für gesundheitlich eingeschränkte Angehörige Pflegebedürftiger (z.B. Einkaufen, Hausarbeiten, Kochen, Wäscheversorgung, Blumenpflege)
Hilfe bei Behördenangelegenheiten und mit der alltäglichen Korrespondenz
Begleitung beim Besuch eines Gottesdienstes
Begleitung beim Gang zum Friedhof, dabei ggf. auch Hilfe bei der Grabpflege
Impulse und Ermutigung zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
(z. B. Kaffeetrinken mit dem Bekanntenkreis, Geburtstagsfeier ausrichten)
Bei Kindern Aufrechterhaltung des Freundeskreises (z.B. Ausrichten von Geburtstagsfeiern, Freunde einladen).
Preis je Stunde 37,00 €
In der Kernstadt von Neustadt am Rübenberge wird eine Fahrkostenpauschale von 4,40 € pro Anfahrt berechnet.
Rechnerisch können für den gesetzlich, regulären Entlastungsbetrag von zurzeit 131,00 €/Monat monatlich rund drei Stunden und 20 Minuten Serviceleistungen in Anspruch genommen werden, ohne das privat zugezahlt werden muss.
Im Umland fällt eine Fahrkostenpauschale von 6,80 € pro Anfahrt an.
Bei der Berechnung einer Fahrkostenpauschale von 6,80 € reduziert sich die Stundenleistung bei zwei Anfahrten ein wenig auf sodann rund 3 Stunden und 10 Minuten.
Einzelbetreuung nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI
Stundenweise Betreuung und Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit (Unterstützung bei der Lebensführung, Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen)
Freizeitgestaltung und Gesellschafterfunktion (z. B. Gespräche, Vorlesen, Musik hören, Gesellschaftsspiele, Bastelarbeiten, Unterstützung bei einem Hobby, Begleitung bei diversen Aktivitäten, Begleitung bei Veranstaltungen, Geburtstagen und Kirchen- oder Freizeitveranstaltungen)
Freizeitgestaltung und Gesellschafterfunktion speziell bei Kindern (z.B. Beaufsichtigung beim Spielen, Abholen von Schule und Kindergarten, Begleitung bei Veranstaltungen, Kindergeburtstagen und Schul- oder Sportveranstaltungen)
Biographiearbeit und Gedächtnistraining
Bewegungsübungen mit Senioren
Preis je Stunde 41,00 €
In der Kernstadt von Neustadt am Rübenberge und fällt eine Fahrkostenpauschale von 4,40 € pro Anfahrt an!
Rechnerisch können für den gesetzlich, regulären Entlastungsbetrag von zurzeit 131,00 €/Monat monatlich rund 3 Stunden Serviceleistungen in Anspruch genommen werden, ohne das privat zugezahlt werden muss.
Im Umland fällt eine Fahrkostenpauschale von 6,80 € pro Anfahrt an.
Bei der Berechnung einer Fahrkostenpauschale von 6,80 € reduziert sich die Stundenleistung bei zwei Anfahrten ein wenig auf sodann rd. 2 Stunden und 50 Minuten.
Haushaltshilfe für Schwangere und nach der Entbindung
Haushaltshilfe für gesundheitlich eingeschränkte Schwangere und junge Mütter (z.B. Einkaufen, Hausarbeiten, Kochen, Wäscheversorgung, Blumenpflege)
Preis je Stunde 37,00 €
In der Kernstadt von Neustadt am Rübenberge wird eine Fahrkostenpauschale von 4,40 € pro Anfahrt berechnet.
Im Umland fällt eine Fahrkostenpauschale von 6,80 € pro Anfahrt an.
Hierbei entscheidet die ärztliche Verordnung individuell wieviel Stunden in Anspruch genommen werden können ohne das privat zugezahlt werden muss.